
GDL-Bezirk Hessen-Thüringen-Mittelrhein (HTM)
Schon vor Monaten hat die GDL die KVB-Mitgliedervertreter unmissverständlich aufgefordert, die Einigungsstelle anzurufen und eine Satzungsänderung herbeizuführen. Getan hat sich bis heute fast nichts. Teil des Einigungsstellenspruchs war die Evaluierung der Erstattungszeiten nach Ablauf von zwei Jahren. Die Evaluierung wurde im August mit folgendem Ergebnis abgeschlossen: „Die KVB teilt wöchentlich die Erstattungszeiten mit. Sie sind derzeit nicht befriedigend. Angemessene Erstattungszeiten zu erzielen, sind eine ständige Herausforderung. Dieser stellen sich die KVB und ihre Gremien.“ Den Verantwortlichen ist also die Misere bewusst. Entscheidend ist aber, dass sie ihre Mitglieder nicht länger im Regen stehen lassen.
Außerdem haben sich die Seniorenvertreter über die Pflegeversicherung ausgetauscht. Zum Jahreswechsel hat sich enorm viel für die 2,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland und ihre Angehörigen geändert. Es gibt nicht nur höhere Leistungen und deutlich mehr Anspruchsberechtigte. Mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, anderen Einstufungskriterien und dem Abschied von der rein körperbezogenen Verrichtungspflege wird das bisherige System komplett umgebaut. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde auch eingeführt, um die Bedürfnisse von Demenzkranken besser berücksichtigen zu können. Die Seniorenvertreter begrüßten dies.