
GDL-Ortsgruppe Bodensee-Neckar
Was viele nicht wissen: Die sechs Wochen können sich zeitlich ganz unterschiedlich zusammensetzen. Auch einzelne Tage zählen, wenn sie in Summe 30 Arbeitstage ergeben. Zusätzlich sind die Zeiten, in denen jemand beispielsweise eine medizinische Rehabilitation oder eine Eltern-Kind-Kur wahrgenommen hat, relevant für das BEM.
Beschäftigte haben umgekehrt ein Recht auf die Durchführung des BEM. Sie können sich aussuchen, ob sie dieses Unterstützungsangebot annehmen oder nicht. Das Ziel ist, gemeinsam nach Möglichkeiten oder Hilfen zu schauen, die dazu beitragen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. Gleichermaßen geht es um Prävention, also um das Vorbeugen von erneuter Arbeitsunfähigkeit und den Erhalt des Arbeitsplatzes.
Von einem qualitativ hochwertigen BEM profitieren alle:
betroffene Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und Beschäftigte insgesamt. Dienststellen, die ein gut durchdachtes und ernst gemeintes BEM etabliert haben, berichten über eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit als solche, die sich kaum um ihre erkrankten Beschäftigten kümmern.
BEM stellt zudem einen Baustein innerhalb des Betrieblichen Gesundheitsmanagements dar, der es ermöglichen kann, Arbeitsunfähigkeitszeiten zu reduzieren. Die Kosten, die Arbeitgeber dadurch haben, sind oft hoch. Durch ein BEM, das präventiv „eingreift" oder auch Arbeitsunfähigkeit sofort oder schneller beendet, kann eine Dienststelle Kosten wegen Arbeitsunfähigkeit oder Präsentismus einsparen. Weitere Vorteile sind die Bindung wichtiger Fachkräfte und der Erhalt der Arbeitskraft ganz allgemein. BEM kann auf all diesen Ebenen ein positiver Einflussfaktor sein.
Zuerst einmal muss allen klar sein, was BEM wirklich bedeutet. Neben dem Blick in das Gesetz, in dem das BEM verankert ist (5 167 Abs. 2 SGB gibt uns das Bundesarbeitsgericht wertvolle Hinweise. Bereits 2009 hat es in seinen Leitsätzen zu einem Urteil das BEM als Suchprozess beschrieben, der ergebnisoffen, fair und sachorientiert ist. Hiermit ist gemeint, dass alle Beteiligten in einem vertrauensvollen Miteinander nach Lösungen suchen, um die Ziele des BEM zu erreichen. Dabei darf auch gerne kreativ gedacht und dürfen ungewöhnliche Wege beschritten werden. Die Möglichkeiten, die im BEM wahrgenommen werden können, sind tatsächlich viel umfangreicher als der fast schon „berühmte" höhenverstellbare Schreibtisch und die innerbetriebliche Umsetzung.
Die Verantwortlichen in den Dienststellen sollten das BEM ernst nehmen und es nicht als lästige Gesetzerfüllung und zusätzliche Arbeit ansehen. Wenn Verantwortliche gemeinsam mit Personal- oder Betriebsrat an einem Strang ziehen, kann das BEM zu einem akzeptierten Prozess führen, dem die Beschäftigten vertrauen. Denn dann nehmen sie das Angebot an. Gelegentlich fragen Beschäftigte ein BEM sogar präventiv an, bevor sie überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Um wohlwollende Gespräche in der Praxis zu etablieren und das Gesetz mit Leben zu füllen, bedarf es einiger Voraussetzungen:
Ganz am Anfang steht die Auswahl der Personen, die den „BEM-Hut" in der Dienststelle aufhaben. Da im Gesetz „klärt der Arbeitgeber" steht, gehen viele davon aus, dass diese Aufgabe von Personalreferenten oder Führungskräften übernommen werden soll. Es kommt sehr stark darauf an, welche Personen diese Gespräche arbeitgeberseitig führen. Welche Rolle haben sie im Unternehmen? Sind sie in der Lage, eine Beratung empathisch und strukturiert anzubieten? Sind sie sich dessen bewusst, dass es auch manchmal um schwere Erkrankungen und/oder Schicksale geht?
Dies wirkt sich unmittelbar auf die Qualität der Gespräche aus. Ein Beschäftigter, der arbeitsunfähig erkrankt, weil er psychisch überlastet ist, öffnet sich viel eher einer Person, die nicht aus Personal- oder Führungskreis kommt. Arbeitgeber sind hier übrigens frei in ihrer Entscheidung, sie können das BEM sogar an externe BEM-Berater „outsourcen".
Wenn das BEM als Unterstützungsangebot verstanden wird, darf auch über alles, was den Zielen des BEM zuträglich ist, gesprochen werden — sofern die BEM-berechtigte Person das auch möchte. Wichtig hierbei: Niemand, der zu einem BEM „Ja" sagt, muss dort seine Krankheitsdiagnose erzählen. Zusätzlich Sind die Dinge, die jemand in einem BEM-Gespräch preisgibt, im Rahmen des Datenschutzes besonders sicher. Nur die explizit benannten Gesprächspartner und die BEM-berechtigte Person haben Zugriff auf die Inhalte des BEM-Verfahrens, alle anderen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person.
Höchste Priorität hat die interne Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb, die häufig zu kurz kommt. Nicht selten führt das offzielle BEM-Einladungsschreiben bei den Beschäftigten zu Angst oder Unsicherheit. Daher:
Machen Sie Ihr BEM-Angebot allen Beschäftigten als ernst gemeintes Angebot Ihrer Dienststelle bekannt.