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GDL-Ortsgruppe Bodensee-Neckar



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Das Petitionswesen

Grundrecht auf staatliche Überprüfung

Jede Person hat — unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit — das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die Parlamente zu wenden, wenn man mit Maßnahmen oder Entscheidungen von staatlichen Stellen nicht einverstanden ist.

In Deutschland ist das Petitionsrecht im Grundgesetz und in den Landesverfassungen verankert. Jede Petition wird sachlich geprüft und schriftlich beantwortet. Für die Bearbeitung von Petitionen haben Bundestag und Länder eigene Petitionsausschüsse eingerichtet. Wenn die Beratung im Petitionsausschuss ergibt, dass die Petition begründet ist, fasst der Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses einen entsprechenden Beschluss — dieser wird der Bundesregierung übermittelt. Die Bundesregierung muss dem Beschluss nicht folgen, aber die abweichende Haltung gegenüber dem Petitionsausschuss begründen.

Petition einreichen oder mitzeichnen

Petitionen können per Brief, per Fax oder über ein Online-Formular (nicht in allen Bundesländern) eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Auf der Petitionsplattform des Bundestages besteht auch die Möglichkeit, andere Petitionen zu unterstützen oder im Forum zu diskutieren. Dazu muss es sich um eine öffentliche Petition handeln.

Öffentliche Petitionen

Als Voraussetzung für eine öffentliche Petition gilt, dass das Anliegen von allgemeinem Interesse und für eine sachliche Diskussion geeignet ist. Öffentliche Petitionen werden auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Wenn innerhalb von 28 Tagen eine Petition mehr als 50 000 Mitzeichnungen erhält, kann die Petentin beziehungsweise der Petent das Anliegen persönlich in einer öffentlichen Sitzung dem Petitionsausschuss des Bundestages vortragen.
Die letzte öffentliche Petition, die das Quorum erreicht hat, fordert bessere Arbeitsbedingungen für Pfiegekräfte. Insgesamt haben 206667 Menschen das Anliegen durch ihre Mitzeichnung unterstützt.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung einer Petition kann einige Wochen, aber auch bis zu 1,5 Jahre dauern.

Mehr Informationen
Petitionsplattform des Deutschen Bundestages:
https://epetitionen.bundestag.de