GDL

GDL-Ortsgruppe Bodensee-Neckar



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Was macht einen GDL-Betriebsrat aus?

Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats Sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.Dort ist das Tätigkeitsfeld eines
Betriebsrats beschrieben. Unter anderem in folgenden Punkten hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht:
• bei Fragen der Betriebsord-nung und des Verhaltens der Arbeitnehmer,
• in betrieblichen Arbeitszeitfragen wie zur Einführung von Kurzarbeit oder Mehrarbeit,
• zu allgemeinen Urlaubsgrundsätzen und zur Urlaubsplanung,
• zur Einführung technischer Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer
überwachen,
• bei Regelungen, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten sollen oder Fragen, die den Gesundheitsschutz betreffen,
• bei der Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen des Unternehmens,
• bei den Grundsätzen für die Entlohnung (Zeit, Ort, Art der Auszahlung, betriebliche Lohngestaltung, Festlegung von Akkord- und Prämiensätzen) und
• bei den Grundsätzen über das betriebliche Vorschlagswesen.

Betriebsrat entscheidet mit
Betriebsräte Sind also unersetzlich, damit die Belegschaft bei Entscheidungen mitreden kann, die der Arbeitgeber ansonsten allein treffen würde (also zum Mitentscheiden). Außerdem überwachen Betriebsräte den Arbeitgeber, damit er sich an Gesetze, Vorschriften und Tarifverträge hält. Sie haben insbesondere ein Mitspracherecht zur sozial-verträglichen Gestaltung von Umstrukturierungsmaßnahmen. Damit nimmt der Betriebsrat eine Schlüsselstellung ein, wenn es um die Durchsetzung der Rechte der Beschäftigten geht, insbesondere bei den tarifvertraglichen Bestimmungen für die Beschäftigten. Auch wenn Tarifverträge zwi-schen Gewerkschaften und Arbeitgebern abgeschlossen werden, ist der Betriebsrat der Dreh- und Angelpunkt zur erfolgreichen Anwendung für die tarifgebun-denen Beschäftigten. Dabei ist es unerheblich, ob es um Eingruppierungsfragen, die Anwendung von Schutzvor-schriften bei der Arbeitszeit oder Fragen geht, wenn beispielsweise ein Beschäftigter zeitweise oder dauerhaft fahrdienstuntauglich wird.

Abgestimmt: Betriebs und Tarifvertragspartei
All diese Maßnahmen können im Sinne der Beschäftigten nur dann erfolgreich sein, wenn Betriebspartei (Betriebsrat) und Tarifvertragspartei (Gewerkschaft) eng abgestimmt und einheitlich agieren. GDL-Mitglieder, die Betriebsräte sind oder werden wollen, müssen sich daher in den gesetzlichen Regelungen und Tarifverträgen sehr gut auskennen. Dabei unterstützt sie die GDL bei dem Erwerb und der Anwendung des entsprechenden Fachwissens.

Nicht konfliktscheu sein
Was Betriebsräte daher nicht sein dürfen, ist konfliktscheu zu sein. Solange Arbeitgeber Tarifverträge und Gesetze richtig anwenden, gibt es kein Problem. Aber was passiert, wenn sich Arbeitgeber nicht an die Regeln halten. Dann ist meistens der Betriebsrat gefordert. Oft reicht ein klärendes Gespräch mit den Arbeitgebervertretern. Aber wenn dies nicht reicht, müssen Betriebsräte ihre Handlungsmöglichkeiten zum Interessenschutz ihrer Wähler, der Beschäftigten komplett nutzen. Dann kann es auch heißen, vor Gericht zu ziehen. Hier gilt es ebenfalls, eng abgestimmt mit der tarifschließenden Gewerkschaft zu agieren, um den Beschäftigten zu ihrem Recht zu verhelfen. Im Mittelpunkt stehen immer die Arbeitnehmer, die dem Betriebsrat durch ihre Wahl das Vertrauen gegeben habe. Hier gilt es, die notwen-dige Informationspolitik zu betreiben. Da können moderne Formate hilfreich, am besten ist immer das persönliche Gespräch zwischen Betriebsrat und Mitarbeitern. Dies muss aber geleistet werden.


Betriebsratsmandat ist Ehrenamt
Trotz dieser und vielerweiterer Herausforderungen ist für den Gesetzgeber das Betriebsratsmandat ein Ehrenamt. Um dieses so auszufüllen, wie es sich die Beschäftigten wünschen — wie man es selbst als Betriebsrat möchte — ist die Einheit zwischen Betriebspartei und Tarifvertragspartei unerIässlich. Nur in diesem engen Zusammenspiel lässt sich erfolgreiche Mitarbeiterinteressenvertretung leisten, sowohl im Betrieb als auch in der Gewerkschaft. Genauso wird damit können Ziele erfolgreich umgesetzt werden.

Politik für die Beschäftigten
An dieser Stelle stellt sich die Frage: Lohnt sich der ganze Aufwand, um ein Betriebsratsmandat anzustreben Warum sollte ich mich eigentlich bei all diesen und vielen weiteren Aufgabenstellungen noch im Ehrenamt engagieren? Reicht es nicht, dass ich GDL-Mitglied bin? Warum nicht Oder genau deshalb — muss die Antwort lauten? Gerade unter marktwirtschaftlichen Bedingungen ist eine ausgewogene Interessenvertretung in den Betrieben notwendig. Betriebsratsmitglieder erhalten dafür umfangreiches Wissen. Sie engagieren sich für andere Menschen und nachen am besten gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft Politik für die Beschäftigten. In welchem Ehrenamt kann man das noch?

K.S.

>GDL Magazin Voraus | Oktober 2020