

Die GDL-Ortsgruppe Oldenburg: immer für Euch da!

So wurde beispielsweise in Hildesheim in einem Dienstplan für Lokomotivführer die durchschnittliche Arbeitszeit von knapp 39 auf über 42 Stunden pro Woche angehoben. Das führt nicht nur verständlicher Weise zu Unmut der betroffenen Kollegen, sondern stellt für Mitarbeiter – die Ihre Tarifbindung an den GDLTarifvertrag angezeigt haben – einen klaren Tarifvertragsverstoß da, denn den Mitarbeitern wird planmäßig Mehrarbeit angeordnet!
Gemäß § 14 Abs. 1 Haustarifvertrag NWB sind Arbeitnehmer NICHT verpflichtet Überstunden zu leisten! Unabhängig ob nun ein Betriebsrat Überstunden zustimmt, schützt der GDLTarifvertrag vor solchen Überlastungen. Kurzum, das Ableisten von Schichten nach Erreichen des Monatssolls durch jeden Mitarbeiter mit GDL-Tarifbindung individuell abgelehnt werden. Das sogar unabhängig von der tarifierten Höchstgrenze von 80 Überstunden im Jahr, denn diese gilt nur wenn die Betriebsparteien eine entsprechende Betriebsvereinbarung zum Ableisten von Überstunden abschließen. Freiwillig dürfen natürlich Überstunden geleistet werden.
GDL Arbeitskreis NordWestBahn
Sprecher Sebastian Rotter
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