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Marian Wendt, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages

Wir müssen das Petitionsrecht wehrhaft gegen Missbrauch für politische Kampagnen machen
Wendt

Marian Wendt

''Jedes Jahr werden beim Bundestag mehr Petitionen eingereicht — im Durchschnitt etwa 54 Petitionen pro Tag. Für 2019 verzeichneten Sie rund 13500 Petitionen in Ihrem Jahresbericht. Bei öffentlichen Petitionen hat sich die Zahl der Mitzeichnungen zuletzt sogar mehr als verdoppelt. Was macht das Petitionswesen für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv?"

Artikel 17 des Grundgesetzes gibt jedem Menschen das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Tatsächlich ist die Zahl der neu eingereichten Petitionen wieder gestiegen. Es freut uns, wenn sich immer mehr Menschen politisch engagieren und mit guten Ideen konstruktiv die Zukunft unseres Landes mitgestalten wollen. Das Petitionsrecht stellt ein wichtiges Instrument hierfür dar: Jeder Mensch auf der Welt hat denselben Anspruch, sein Anliegen beim Deutschen Bundestag vorzutragen, unabhängig von tagespolitischer Aktualität oder Zahl der Unterstützer.
Wir nehmen jede Petition ernst und prüfen alle Eingaben intensiv. Zwar kann dieser Prozess im Einzelfall auch einmal länger dauern. Dafür können die Petentinnen und Petenten sicher sein, dass ihr Anliegen umfassend und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachressorts geprüft wurde. Die Attraktivität des Petitionswesens besteht darin, dass Menschen durch ein Petition unsere Gesellschaft wirklich mitgestalten können.

''Könnte der Anstieg der Petitionszahlen ein Zeichen dafür sein, dass die Politik an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger vorbei agiert?"
In einer aufgeklärten Wissensgesellschaft ist der Wunsch nach mehr politischer Partizipation nichts Ungewöhnliches. Der deutliche Anstieg an Petitionen, die gesetzgeberische Vorschläge beinhalten, zeigt uns zum einen, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich konstruktiv mit der Zukunft unseres Landes auseinandersetzen. Die vielen einfallsreichen Beiträge Sind erfreulich und veranlassen uns oft zur Auseinandersetzung mit Themen, die nicht unmittelbar auf der politischen Agenda stehen. Zum anderen sind wir durch die Vielzahl an Eingaben sehr nah am allgemeinen politischen Diskurs. Neben diesen Impulsen für Gesetzesänderungen widmet sich der Petitionsausschuss jedoch nach wie vor zum größten Teil Einzelanliegen. Bei diesem Teil von aktuell 57 Prozent aller Petitionen kann den Einsendern oftmals mit Rat und Unterstützung geholfen werden.

''Welche Erfolge können Petitionen an den Bundestag vorweisen?"
Viele Petitionen können am Ende des Verfahrens wirklich etwas bewirken. Im Ausschuss haben wir etwa die Probleme beim Bilden einer Rettungsgasse auf unseren Straßen thematisiert. Nunmehr sind die Verhaltensregeln für Autofahrer angepasst sowie einprägsam und leicht verständlich formuliert worden. Ein weiterer Hilferuf „Rettet die Bäder" kam von der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft-DLRG e. V. Nunmehr soll nach dem Willen der Ausschussmitglieder ein bundesweiter Masterplan zur Erhaltung, Sanierung und Verbesserung der Schwimmbäderinfrastruktur erarbeitet werden. Genauso erfolgreich konnte die mit einer Petition angesprochene Diskriminierung von Frauen durch die hohe Besteuerung von Periodenprodukten beseitigt werden. Seit Juni 2020 gilt auch hier der ermäßigte Steuersatz. Neben diesen großen Themen widmet sich der Ausschuss auch konkreten Einzelfällen mit teils sehr persönlichen Anliegen. So konnte einer Petentin bei der Anrechnung ihrer Mütterrente für die Erziehung von Adoptivkindern geholfen werden. Eine Frau mit besonders stark ausgeprägtem Lipödem erhielt die Zusage, dass die Behandlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bereits als Erprobungsphase zur Verfügung steht. Es ist der Antrieb aller Mitglieder des Ausschusses, für jedes gerechtfertigte Anliegen eine Lösung zu finden.

''Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie aufdas Petitionswesen? Hat die Pandemie das „Petitionsverhalten" verändert, andere oder neue Themen in den Fokus gerückt?"
Die Corona-Pandemie hat im letzten Jahr das gesamte öffentliche und private Leben bestimmt. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger haben wir noch nie dagewesene Grundrechtseinschränkungen beschließen müssen. Es verwundert deshalb nicht, dass entsprechend viele Petitionen zu diesem Thema bei uns eingegangen sind. Insgesamt konnten wir etwa 1800 Petitionen rund um das Thema COVID-19 verzeichnen. Die Petitionen beschäftigen sich inhaltlich mit Vorschlägen zur Bewältigung der Pandemie sowie mit Forderungen nach Unterstützung.

''Wie hoch ist der Anteil der Petitionen, die sich mit Fragen des öfentlichen Dienstes beziehungsweise des Dienstrechts befassen?"
Der Anteil der Petitionen, die Fragen des öffentlichen Dienstes tangieren, lag zwischen 2016 und 2020 durchschnittlich bei 3,7 Prozent. Das entspricht etwa 472 Petitionen pro Jahr. Hiervon liegt der Anteil der Petitionen, die sich explizit mit dem Personalrecht des öffentlichen Dienstes beschäftigen, durchschnittlich bei 40,2 Prozent. Die Petition zur Verringerung der Arbeitszeit für Beamte auf 39 Stunden hat sogar mehr als 50 000 Mitzeichner gefunden und wurde öffentlich beraten.

''Was halten Sie von Online Plattformen wie Change.org und OpenPetition? Ergänzung im Sinne der Bürgerbeteiligung oder wirkungslose Marketinginstrumente?"
Für alle Bürgerinnen und Bürger muss klar sein: Nur Petitionen, die im Deutschen Bundestag eingereicht wurden, werden von uns geprüft und haben die Chance auf Erfolg. Viele Plattformen simulieren einen vergleichbaren Status, den es jedoch nicht gibt. Es besteht keinerlei Kooperation zwischen dem Petitionsausschuss und privaten Kampagnenportalen, bei denen politische Meinungsmache und Effekthascherei im Vordergrund stehen. Plattformen, wie sie von Ihnen genannt wurden, begegnen uns bisweilen konfrontativ und versuchen, teils mit unlauteren Mitteln, die guten Ideen der Bürgerinnen und Bürger zu vereinnahmen, um eigene Publicity zu generieren. Deshalb möchte ich allen davon abraten, diese Plattformen zu nutzen.

''Ab 50000 Mitzeichnungen können Petentinnen und Petenten ihr Anliegen in einer öffentlichen Anhörung dem Petitionsausschuss persönlich vortragen. Welche Anhörung hat Sie zuletzt besonders beeindruckt?"
Grundsätzlich prüfen wir jede Petition gleich intensiv, unabhängig ihrer Mitzeichnungen. Bekommt eine Petition mehr als 50000 Unterschriften, führen wir jedoch zusätzlich eine öffentliche Beratung durch. Dort wird den Petenten die Gelegenheit gegeben, ihr Anliegen vor dem Ausschuss darzulegen und Fragen der Mitglieder unseres Ausschusses zu beantworten. Am 25. Januar beispielsweise war eine junge Frau aus Hongkong zu Gast im Petitionsausschuss, die wegen des neuen Sicherheitsgesetzes Sanktionen gegen Vertreterinnen und Vertreter der Volksrepublik China fordert. Die Aktivisten in Hongkong leisten meiner Ansicht nach Bemerkenswertes und geben persönliche Freiheiten auf, um die Freiheit Hongkongs zu verteidigen. Das beeindruckt mich persönlich sehr und erinnert mich daran, wofür wir am Ende eigentlich Politik betreiben.

''Sollte das Petitionswesen nicht weiterentwickelt werden und die von Ihrem Ausschuss getroffenen Entscheidungen über reine Beschlussempfehlungen hinausgehen?"
Tatsächlich arbeiten wir zurzeit an einer institutionell-organisatorischen Weiterentwicklung des Petitionswesens. Eine Studie des Bundestages hat uns im Herbst 2020 gezeigt, dass die breite Mehrheit der Bevölkerung das Petitionsrecht kennt und in großen Teilen bereits auch aktiv geworden ist. Der Anteil der Menschen mit Migrationsgeschichte und der Drittstaatsangehörigen ist jedoch vergleichsweise gering, weshalb wir unser Angebot besonders für diese Gruppen interessanter machen wollen. Gleichzeitig müssen wir das Petitionsrecht wehrhaft gegen Missbrauch für politische Kampagnen machen. Unter dem Deckmantel einer Petition haben bereits Gruppen und Firmen versucht, für ihr Anliegen zu werben; dafür braucht es eine Regelung. Zudem bestehen Überlegungen, uns attraktiver mit großen Social-Media-Plattformen zu vernetzen, um Mitzeichnungen so einfach wie möglich zu machen. Grundsätzlich aber beschließt im Deut-schen Bundestag das Plenum, Ausschüsse formulieren die dafür notwendigen Beschlussempfehlungen. Deshalb sehe ich hier keinen prinzipiellen Änderungsbedarf, wenngleich Verfahren beschleunigt werden müssen. Die Entscheidungsverantwortung liegt am Ende bei den Abgeordneten, weshalb wir in einer repräsentativen Demokratie die Freiheit des Mandats immer sicherstellen müssen. Mit dem Petitionswesen gibt uns das Grundgesetz ein gutes Instrument, um die demokratische Partizipation zu stärken. Dies gilt es weiterzuentwickeln.

Das Petitionswesen

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